Handwerksordnung
Handwerksordnung - Definition
Gesetz zur Regelung der Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks. Dies ist nur denjenigen gestattet, die in einer Handwerksrolle eingetragen sind und als Stehendes Gewerbe gelten. Wer entgegen diesen Bestimmungen selbständig ein Handwerk betreibt, kann mit Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit belegt werden. Für die zulassungspflichtigen Handwerke besteht Meisterpflicht. Jedoch können EU-Inländer nach nachgewiesener, sechsjähriger und selbständiger Handwerkstätigkeit in einem EU-Land ohne Sachkundeprüfung eingetragen werden.
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