Erfüllungsort

Erfüllungsort - Definition

Ort, an dem ein Schuldner seine Leistung zu erbringen hat. Auch als Leistungsort bezeichnet. Im Zweifel, d. h. wenn in einem Vertrag nichts anderes geregelt ist, ist der Erfüllungs- bzw. Leistungsort der Ort des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners (§ 268 I BGB). Bedeutsam ist der Erfüllungsort meist bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Bestimmung des Gerichtsortes.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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