Erbschaftsteuergesetz

Erbschaftsteuergesetz - Definition

Zuletzt am 26.6.2013 geändertes Gesetz zur Regelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Erbschafts- und Schenkungsfälle ab 1.1. 1996. Das Erbschaftsteuergesetz regelt Fragen nach dem Steuersubjekt (Erbe, Beschenkter, Schenker), dem Steuerobjekt (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unter Lebenden, Zweckzuwendung und Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen), der Steuerbemessungsgrundlage (Wert der Bereicherung) und dem Tarif (doppelte Progression: einmal nach Verwandtschaftsgrad und einmal nach Höhe der Bemessungsgrundlage). Daneben enthält das Gesetz noch verfahrenstechnische Regelungen hinsichtlich der Anzeige und Meldepflicht von Erb- und Schenkungsfällen sowie Regelungen über die Stundung der Steuer in bestimmten Fällen. Das Gesetz umfasst formal 37 Paragraphen, wobei aber 42 materielle Regelungen enthalten sind.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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