Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung - Definition
Vollmacht gegenüber einem Gläubiger, im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vom Girokonto des Schuldners Zahlungen einzuziehen (Inkasso). Der Auftrag kann jederzeit widerrufen werden sowie eine Lastschrift zurückgegeben werden.
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