Lastschrift

Lastschrift

Lastschrift (Inkasso), d. h. Einzug einer Zahlung eines Schuldners durch die Ausstellung einer Lastschrift von Seiten des Gläubigers und dessen Einreichung bei seiner Bank. Im Gegensatz zur Überweisung agiert also hier der Gläubiger, was voraussetzt, dass der Zahlungspflichtige (Schuldner) mit dem Lastschrifteinzugsverfahren einverstanden ist bzw. seine Bank zum Einzug ermächtigt (Einzugsermächtigung).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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