Ertragsteuern

Ertragsteuern - Definition

Überbegriff für Steuern, die an den Ertrag der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anknüpfen. Umfasst im derzeitigen deutschen Steuersystem folgende Steuerarten: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Fast die Hälfte des Gesamtsteueraufkommens des Staates wird von den Ertragsteuern erbracht.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren