Dienstvertrag

Dienstvertrag - Definition

Vertrag, in dem sich der Dienstverpflichtete gegenüber dem Dienstberechtigten zur Leistung bestimmter Dienste verpflichtet (§ 611 BGB). Im Unterschied zum Arbeitnehmer erbringt der Dienstverpflichtete seine Arbeit selbständig, insbesondere weisungsfrei. Vom Werkvertrag unterscheidet sich der Dienstvertrag dadurch, dass der Dienstverpflichtete nur eine Tätigkeit, nicht aber einen bestimmten Erfolg schuldet.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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