Delkredere
Delkredere - Definition
(1) Wertberichtigung auf Forderungsausfälle.
(2) Gewährleistung für den Eingang einer Forderung eines Kommissionärs gegenüber dem Kommitenten (Kommissionsgeschäft).
(3) Sicherheitsrüstung eines Remisier, d. h. eines Vermittlers von Wertpapieraufträgen. Diese Leistung wird auch als Einschuss (Initial Margin) bezeichnet.
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