Bundesrechnungshof BRH
Bundesrechnungshof BRH - Definition
Oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn. Als unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Der BRH prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sowie öffentlicher Haushalte und Unternehmen. Sie ist gegenüber der Regierung autonom und kann Zeit und Arbeit ihrer Prüfung selbst bestimmen.
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