Börsenaufsicht
Börsenaufsicht - Definition
Die Börsenaufsicht ist zur umfassenden und unmittelbaren Beaufsichtigung des an den Börsen stattfindenden Handelsgeschehens befugt. Sie wird von der jeweils zuständigen höchsten Landesbehörde ausgeübt. Börsenaufsichtsbehörden sind in Deutschland die Wirtschafts- oder Finanzministerien bzw. -senatsverwaltungen der Länder. Die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde überwacht den Wertpapierhandel und alle damit verbunden steuerrechtlichen Belange. Sie ist auch zur sofortigen Verfolgung von Insider-Vorfällen berechtigt. Der Wertpapierhandel wird auf Bundesebene von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geregelt und kontrolliert (Bankenunion).
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