Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. BDI

Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. BDI - Definition

Spitzenorganisation der deutschen Industrie(-verbände) zur Vertretung der Interessen der Mitglieder bzw. der 36 Mitgliedsverbände in Politik und Gesellschaft. Die Mitgliedschaft ist im Gegensatz zu einer Kammer freiwillig. Im Gegensatz zu den Arbeitgeberverbänden tritt der BDI bei Tarifverhandlungen nicht in Erscheinung.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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