Buy-back

Buy-back - Definition

Kompensationsgeschäft analog dem Bartering, bei dem im Voraus eine feste Abnahme von Fertigwaren nach Lieferung von Rohstoffen oder Halbfertigerzeugnissen vereinbart wurde.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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