Börsengesetz BörsG

Börsengesetz BörsG - Definition

Gesetz vom 22.6. 1896 mit jeweils aktuellen Änderungen in sechs Hauptabschnitten zur allgemeinen Bestimmung der Teilehmer, Organe, Zulassung und Wertpapierhandelsformen in Deutschland.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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