Bilanzierungswahlrechte
Bilanzierungswahlrechte - Definition
Gesetzlich zulässige Wahlrechte bei der Bilanzierung von Vermögensgegenständen (Aktivierungswahlrechte) und Schulden (Passivierungswahlrechte). Die zweckentsprechende Ausübung der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte kann einerseits zu einem besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen, sie stellt anderseits aber auch ein Instrument der Bilanzpolitik dar. Abbildung B-11 zeigt wesentliche im HGB explizit genannte Bilanzierungswahlrechte. Die IFRS und US-GAAP enthalten in der Summe weniger Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte, d. h. sie sind insoweit stärker normiert, sie beinhalten aber mehr Ermessensspielräume.
Abb. B-11: Wesentliche Aktivierungswahlrechte gem. HGB
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