Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre - Definition

Teil der Wirtschaftswissenschaft, der sich mit dem "mikroökonomischen" Verhalten von Menschen in Betrieben beschäftigt. Der Erfahrungsgegenstand der Betriebswirtschaftslehre ist der Betrieb und die Betriebsarten, der Erkenntnisgegenstand der Betriebswirtschaftslehre ist das Ökonomische Prinzip, d. h. das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Dieses Wirtschaftlichkeitsprinzip hat sich im Zeitablauf in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Ansätzen der Betriebswirtschaftslehre fortentwickelt. Die Volkswirtschaftslehre beschäftigt sich dagegen mit einem ganzen Wirtschaftssystem, d. h. mit dem makroökonomischen Verhalten von Betrieben. Die Betriebswirtschaftslehre kann in eine Allgemeine und eine Spezielle Betriebswirtschaftslehre unterschieden werden. Hier handelt es sich entweder um Themen, die für jeden Betrieb relevant sind, oder um Themen, welche sich nur auf einen einzelnen Funktionsbereich (z. B. Beschaffungslehre) oder Branche bzw. Institution (z. B. Bankbetriebslehre) beziehen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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