Betriebsvermögensbewertung
Betriebsvermögensbewertung - Definition
Zentrale Bewertungsvorschrift für ertragsteuerliche Zwecke gem. § 6 EStG. Zentrale Werte sind hier die Anschaffungskosten (Anschaffungskosten, handelsrechtliche), die Herstellungskosten und der Teilwert. Sofern ein Steuerpflichtiger bereits nach handelsrechtlichen Grundsätzen zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet ist, sind die handelsrechtlichen Bewertungsansätze über die Maßgeblichkeit auch für steuerrechtliche Zwecke bindend. Im Rahmen der Einheitsbewertung für Betriebsvermögen enthalten die §§ 9 ff. BewG die wertbestimmenden Vorschriften. Bewertungsgrundsatz ist hierbei der Gemeine Wert.
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.