Betriebsarten
Betriebsarten - Definition
Ein Betrieb deckt durch seine erstellten Güter (Gut) den Bedarf von Güternachfragern (Bedürfnis). Je nachdem, ob die Betriebe fremden Bedarf oder Eigenbedarf decken, spricht man von Unternehmen oder Haushalten. Hinsichtlich der Anteilseigner lassen sich private oder öffentliche Betriebe unterscheiden. Je nach Art der erzeugten Leistung können Sach- oder Dienst Leistungsbetriebe getrennt werden. Volkswirtschaftlich wird in diesem Zusammenhang von primärem, sekundärem und tertiärem Sektor gesprochen. Betriebe lassen sich weiterhin nach der ╺Branche, der Rechtsform oder der Größe (Betriebsgröße, optimale) einteilen. Größeneinteilungen finden sich erstmals seit dem Bilanzrichtliniengesetz rechtlich geregelt im Handelsgesetzbuch (HGB) zur Bestimmung von Publizitätspflichten. Nach dem vorwiegend eingesetzten Produktionsfaktor lassen sich personal- oder anlagen- bzw. kapitalintensive Betriebe unterscheiden.
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.