Kaufmann

Kaufmann - Definition

Gem. § 1 Handelsgesetzbuch (HGB), wer ein Handelsgewerbe betreibt (Istkaufmann)

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb (Gewerbe), es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Nach § 2 HGB kann ein gewerbliches Unternehmen, das nicht schon unter § 1 fällt, als Handelsgewerbe gelten (Kannkaufmann), wenn es mit seiner Firma in das Handelsregister eingetragen ist. Darüber hinaus regelt das HGB Besonderheiten für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie für Formkaufleute und Kaufmannsgemeinschaften. Die Kaufmannseigenschaft ist maßgeblich für die Anwendbarkeit des HGB. Die frühere Einteilung in Muss-, Soll-, Voll- und Minderkaufmann wurde 1998 durch das Handelsrechtsreformgesetz abgeschafft.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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