Bilanzänderung, steuerrechtliche
steuerrechtliche Bilanzänderung
Wechsel zwischen zwei grundsätzlich zulässigen Bilanzansätzen eines Wirtschaftsgutes in einer bereits beim Finanzamt eingereichten Bilanz. Faktisch will der Steuerpflichtige ein Wahlrecht in anderer Weise ausüben als ursprünglich geplant. Diese Bilanzänderung, die in § 4 II 2 EStG geregelt ist, ist nur mit Zustimmung des Finanzamtes möglich. Eine Bilanzänderung ist nur noch zulässig in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung.
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