Bilanzänderung, handelsrechtliche

handelsrechtliche Bilanzänderung - Definition

Korrektur eines bereits festgestellten Jahresabschlusses wegen Nichtigkeit oder einer anderweitigen Fehlerhaftigkeit, ohne dass der Nichtigkeitstatbestand vorgelegen hat. Der Jahresabschluss muss nochmals festgestellt werden.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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