Bilanzänderung, handelsrechtliche
handelsrechtliche Bilanzänderung - Definition
Korrektur eines bereits festgestellten Jahresabschlusses wegen Nichtigkeit oder einer anderweitigen Fehlerhaftigkeit, ohne dass der Nichtigkeitstatbestand vorgelegen hat. Der Jahresabschluss muss nochmals festgestellt werden.
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