Steuerrückstellungen

Steuerrückstellungen - Definition

Rückstellungen (Rückstellungen), die gem. § 266 III HGB separat in der Bilanz zu zeigen sind. Sie enthalten die noch nicht abgeführten laufenden Steuern einer Periode. Hierzu zählen noch nicht festgesetzte Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (z. B. Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer) sowie Substanzsteuern (z. B. Grundsteuer), aber auch ╺Verkehrssteuern (z. B. Umsatzsteuer). Die voraussichtliche Steuerschuld ist um geleistete Vorauszahlungen zu kürzen, nur der verbleibende Betrag ist als Steuerrückstellung auszuweisen. In die Steuerrückstellung sind auch erwartete Nachzahlungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen einzubeziehen. Soweit bereits Steuerbescheide vorliegen, sind die hieraus noch resultierenden Zahlungsverpflichtungen nicht als Steuerrückstellungen auszuweisen, sondern innerhalb der Position "Sonstige Verbindlichkeiten".

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren