Stundung

Stundung - Definition

Zwischen Gläubiger und Schuldner vertraglich vereinbarte Aufschiebung der Fälligkeit von Forderungen. Die Verjährungsfrist (Fristigkeit) gem. § 202 BGB wird ebenfalls aufgeschoben. Ein von einem Kreditgeber gewährter Zahlungsaufschub fälliger Zinsen oder Tilgungen wird auch als Moratorium bezeichnet. Dies kommt häufig bei der Sanierung von Unternehmen oder zur Abwehr einer drohenden Insolvenz zur Erhaltung der kurzfristigen Liquidität vor.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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