Überkreuzkompensation
Überkreuzkompensation - Definition
Ausnahme vom Grundsatz des Saldierungsverbots für Banken. Danach dürfen Wertberichtigungen auf Forderungen und Wertpapiere (Einzelwertberichtigung auf Forderungen; Pauschalwertberichtigung auf Forderungen) mit Erträgen aus Zuschreibungen zu Forderungen und Wertpapieren, Erträgen aus abgeschriebenen Forderungen sowie der Veräußerung von Wertpapieren verrechnet werden.
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