Umsatzsteuer

Umsatzsteuer - Definition

Variante der Verkehrsteuern, die den Letztverbrauch bzw. Konsum von Gütern und Dienstleistungen besteuert. Sie ist bezüglich ihres Aufkommens eine der bedeutendsten Einnahmequellen des Bundes. Steuersubjekt ist der Unternehmer, dessen umsatzsteuerpflichtige Definition sehr weit reichend ist und sich von der Definition des Begriffes im Rahmen der Einkommensteuer unterscheidet.

Steuerobjekte

Steuerobjekte sind nach Umsatzsteuergesetz (UStG):

(1) Lieferungen einschließlich Eigenverbrauch

(2) Sonstige Leistungen einschließlich Eigenverbrauch

(3) Einfuhr

(4) Innergemeinschaftlicher Erwerb

Berechnung der Umsatzsteuer

Zusätzlich zu den vorstehenden Merkmalen sind die Merkmale der Entgeltlichkeit, der Inlandsbezogenheit und der Unternehmensbezogenheit in unterschiedlicher Ausprägung gefordert. Steuerbemessungsgrundlage stellt in der Regel das Entgelt dar. Der Steuertarif beträgt in Deutschland seit 1. 1. 2007 19 %. Daneben existiert noch ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 7 % für Güter und Dienstleistungen, die der Existenzsicherung dienen. Daneben existiert ein langer Katalog von Steuerbefreiungen. Insbesondere Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Exports, der Bankgeschäfte, des Gesundheitswesens, Immobiliengeschäfte und Vermietungen sind hier aufgelistet. Die Steuer ist vom Unternehmer selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Je nach Größenordnung der Umsatzsteuerschuld muss der Unternehmer neben der obligatorischen Jahressteuererklärung monatlich oder vierteljährlich so genannte Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Hierbei darf er bei der Berechnung der Steuerzahllast selbst bezahlte Umsatzsteuer auf Vorleistungen, die er für sein Unternehmen eingekauft hat, abziehen. Dies entspricht dem so genannten Vorsteuerabzug. Das zur Zeit gültige System ist das einer Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Hierbei gilt noch das Bestimmungslandprinzip, d. h. das Land, für das der Umsatz bestimmt ist, hat die Besteuerungshoheit. An einer Harmonisierung der europäischen Steuersysteme wird aktuell gearbeitet.

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Quelle & Zitierlink

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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