Bezeichnung für die insgesamt auf der Passivseite der Handelsbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die dem auf der Aktivseite gezeigten Vermögen gegenüberstehen. Die in der Steuerbilanz enthaltenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden nicht als Schulden, sondern als negative Wirtschaftsgüter bezeichnet, wobei insbesondere bei den Rückstellungen Unterschiede bestehen.
Bezeichnung für eine aus einem sog. Schuldverhältnis gem. § 241 BGB sich ergebende Verpflichtung eines Schuldners an einen Gläubiger, eine bestimmte Leistung, die auch in einem Unterlassen bestehen kann, zu erbringen. Nach dem Leistungsort wird in Holschuld und Bringschuld unterschieden, je nachdem, ob der Erfüllungsort der Ort des Schuldners oder der Ort des Gläubigers ist.
Bezeichnung für eine Geldschuld (Kredit).
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