Schulden

Schulden - Definition

Bilanziell
Zivilrechtlich

Bezeichnung für eine aus einem sog. Schuldverhältnis gem. § 241 BGB sich ergebende Verpflichtung eines Schuldners an einen Gläubiger, eine bestimmte Leistung, die auch in einem Unterlassen bestehen kann, zu erbringen. Nach dem Leistungsort wird in Holschuld und Bringschuld unterschieden, je nachdem, ob der Erfüllungsort der Ort des Schuldners oder der Ort des Gläubigers ist.

Umgangssprachlich

Bezeichnung für eine Geldschuld (Kredit).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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