Scheingesellschaft

Scheingesellschaft - Definition

Gesellschaft, die ohne Abschluss eines Gesellschaftsvertrages einen Handelsbetrieb unter einer Firma aufnimmt. Die Scheingesellschafter haften gutgläubigen Dritten gegenüber wie Gesellschafter einer ordentlich zustande gekommenen Gesellschaft persönlich und als Gesamtschuldner gem. § 128 HGB.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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