Scheingesellschaft
Scheingesellschaft - Definition
Gesellschaft, die ohne Abschluss eines Gesellschaftsvertrages einen Handelsbetrieb unter einer Firma aufnimmt. Die Scheingesellschafter haften gutgläubigen Dritten gegenüber wie Gesellschafter einer ordentlich zustande gekommenen Gesellschaft persönlich und als Gesamtschuldner gem. § 128 HGB.
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