Schuldübernahme

Schuldübernahme - Definition

Vertragliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und einem Dritten (unabhängig vom Schuldner), wonach der Dritte an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt und dessen Schuld gem. § 414 BGB übernimmt.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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