Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen - Definition
Darlehen (Kredit), das gemäß § 607 BGB in Verbindung mit § 344 HGB gegen einen Schuldschein als Beweismittel gewährt wird. Da es sich beim Schuldschein nicht um ein Wertpapier handelt, kann die Übertragung nur durch eine Zession erfolgen. Vor allem von Lebensversicherungen, Pensionskassen und Sozialversicherungsträgern ausgegeben, stellen sie ein Großdarlehen dar, das meist von großen Industrieunternehmen aufgenommen wird. Dem Nachteil einer geringen Fungibilität stehen Vorteile bei den Finanzierungskosten der klassischen Industrieobligation (Anleihe) gegenüber.
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