Kaufkraft

Kaufkraft - Definition

Ausgabefähiger Geldbetrag, den Konsumenten für Konsumzwecke zur Verfügung haben. Er ergibt sich aus dem Einkommen einschließlich des Vermögensverzehrs plus der Kreditaufnahme für Konsumzwecke abzüglich der Kreditrückzahlungen. Vermindert man diese verfügbare Kaufkraft noch um die Sparbeträge, ergibt sich die reale Kaufkraft. Ermittelt wird die Kaufkraft i. d. R. indirekt über Indikatoren. Anhand dieser Indikatoren kann dann ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Regionen oder zwischen verschiedenen Ländern durchgeführt werden.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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