Girogeschäft

Girogeschäft - Definition

Bankgeschäft, das in der Durchführung von Überweisungen, Daueraufträgen bzw. der kurzfristigen Hereinnahme von Geld (Termineinlagen) und der Führung von Kontokorrentkrediten für Unternehmen besteht. Das Girogeschäft kann zusammenfassend als Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch eine Bank für Unternehmen bezeichnet werden. Zur reibungslosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs im In- und Ausland haben sich Bankengruppen (Bankensysteme) zusammengeschlossen und Girozentralen bzw. Clearingstellen gebildet und bedienen sich im internationalen Geschäft der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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