Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten - Definition

Von einem Kreditnehmer auf Wunsch oder Antrag eines Kreditgebers zur Erlangung eines Kredits bereitgestellte Instrumente zur Begrenzung des Kreditrisikos.

Unterscheidung Personalsicherheiten und Realsicherheiten

Derartige Sicherheiten werden in Personalsicherheiten einerseits und Realsicherheiten andererseits unterteilt (Abbildung K-13).

Personalsicherheiten

Personalsicherheiten, wie z. B. die Bürgschaft, Garantie, das Wechselakzept oder die Patronatserklärung, stellen schuldrechtliche Ansprüche gegen eine natürliche Person dar.

Realsicherheiten

Realsicherheiten, wie z. B. ein Pfand, eine Grundschuld, Hypothek, Rentenschuld oder die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts oder einer Sicherungsübereignung, stellen hingegen sachenrechtliche Ansprüche des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer dar.

Kreditwürdigkeit

In Abhängigkeit von der Kreditwürdigkeit im Rahmen einer Kreditprüfung wird ein Kreditgeber (Kreditor) vom Kreditnehmer (Debitor) mehr oder weniger Sicherheiten verlangen.

Bonität
Hauptschuld

Entsprechend der Abhängigkeit einer Kreditsicherheit von dem Bestand, dem Umfang und der Dauer der Hauptschuld wird zwischen akzessorischen und fiduziarischen Sicherheiten unterschieden.

Akzessorische Sicherheit

Bei einer akzessorischen Sicherheit, wie beispielsweise der Bürgschaft, erlischt die Kreditsicherheit, sobald die Hauptschuld beglichen wurde.

Fiduziarische Sicherheiten

Im Gegensatz hierzu besteht bei fiduziarischen Sicherheiten (z. B. Grundschuld) die Sicherheit fort, auch wenn der Schuldner seine Verpflichtung erfüllt hat.

Kreditsicherheiten (Abb. K-13)

Kreditsicherheiten Bild

Abb. K-13: Kreditsicherheiten

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Quelle & Zitierlink

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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