Großkredit
Großkredit - Definition
Kredit gemäß § 19 Kreditwesengesetz (KWG) einer Bank an einen einzelnen Kreditnehmer, der insgesamt 15 % des so genannten haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts überschreitet. Derartige Kredite sind der Europäischen Zentralbank (EZB) anzuzeigen, die wiederum in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Banken- und Finanzaufsicht) die Kreditvergabepraxis der Banken prüft. Alle Großkredite einer Bank zusammen dürfen maximal das Achtfache des haftenden Eigenkapitals betragen.
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.