Großkredit

Großkredit - Definition

Kredit gemäß § 19 Kreditwesengesetz (KWG) einer Bank an einen einzelnen Kreditnehmer, der insgesamt 15 % des so genannten haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts überschreitet. Derartige Kredite sind der Europäischen Zentralbank (EZB) anzuzeigen, die wiederum in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Banken- und Finanzaufsicht) die Kreditvergabepraxis der Banken prüft. Alle Großkredite einer Bank zusammen dürfen maximal das Achtfache des haftenden Eigenkapitals betragen.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren