Form

Form - Definition

Für bestimmte Rechtsgeschäfte gem. §§ 126 ff. BGB vorgeschriebene Ausdrucksweise, z. B. Notarielle Beurkundung oder Schriftform. Dies dient sowohl der Beweissicherung als auch der Verhinderung eines unbedachten Geschäftsabschlusses, so z. B. bei Grundstücksgeschäften.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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