Fristigkeit

Fristigkeit - Definition

(1) Rechtlich maßgeblicher Zeitpunkt für Handlungen und Rechtsgeschäfte (z. B. Aufbewahrungs-, Benachrichtigungs-, Kündigungsfristen).

(2) Bezugszeitraum (Laufzeit), auf den sich eine Planung, Kontrolle (z. B. Buchführung), Analyse oder auch eine Dienstleistung (z. B. Kredit) beziehen kann. Die Dreiteilung von Laufzeiten in kurz-, mittel- und langfristig hat sich eingebürgert, ohne dass einheitliche Zeiträume hierfür definiert wären.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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