Betriebsübergang

Betriebsübergang - Definition

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613 a BGB). Der neue Inhaber erhält die Stellung des Arbeitgebers. Nur in Grenzen haftet der alte Inhaber als bisheriger Arbeitgeber (§ 613a II BGB). Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den alten oder neuen Arbeitgeber aus Anlass des Betriebsübergangs ist unwirksam (§ 613 a IV BGB).

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren