Betriebsversammlung

Betriebsversammlung - Definition

Vom Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgesehenes Organ der Mitbestimmung in Unternehmen. Die Betriebsversammlung umfasst alle Arbeitnehmer eines Betriebes und hat lediglich passive Informationsrechte (§§ 41 ff. BetrVG). Sie kann aus zeitlichen Gründen durch Teilversammlungen sowie aus organisatorischen oder räumlichen Gründen durch Abteilungsversammlungen ersetzt werden. Der Betriebsrat ist für deren Einberufung zuständig.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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