Vorstand

Aufgaben des Vorstand

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte eigenverantwortlich und, bei mehreren Vorständen, kollegial. Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich nach außen und hat eine regelmäßige Berichtspflicht an Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Er ist zur Führung der Handelsbücher, der Aufstellung und Vorlegung von Jahresabschlüssen und Geschäftsberichten sowie für die Einberufung der Hauptversammlung verantwortlich. Rechte und Pflichten (§ 76 Leitung; § 77 Geschäftsführung; § 78 Vertretung; § 79 Zeichnungsvollmacht; § 83 Vorbereitung und Ausführung der Hauptversammlung; § 88 Wettbewerbsverbot; § 90 Berichte an den Aufsichtsrat; § 91 Buchführung), Berufung und Abberufung (§ 84 durch den Aufsichtsrat), Amtszeit (§ 84 maximal 5 Jahre) sowie Bezüge (§§ 86 ff. Gewinnanteil) sind detailliert im Aktiengesetz geregelt.

Weitere Verwendung der Bezeichnung

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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