Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA - Definition
Mischform aus Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft in der privatrechtlichen Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), bei der mindestens ein Gesellschafter den Gläubigern unbeschränkt haftet (Komplementär) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten zu haften (Kommanditaktionäre). Es gelten mit einigen Ausnahmen die Vorschriften für die AG (§§ 278 ff. AktG) und die HGB-Bestimmungen für die AG. Die Hauptversammlung dieser AG besteht aus den Kommanditisten, der Komplementär wird i.d. R. als Vorstand berufen und als Aufsichtsrat können ebenfalls Kommanditisten und Komplementäre fungieren (Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG)).
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