Wirtschaftsjahr
Wirtschaftsjahr
Zeitraum, für den der Gewinn als Grundlage für die Besteuerung zu ermitteln ist; umfasst grundsätzlich einen Zeitraum von zwölf Monaten. Er darf weniger als zwölf Monate umfassen, wenn
(1) ein Betrieb eröffnet, erworben, aufgegeben oder veräußert wird oder
(2) eine Umstellung des Wirtschaftsjahres von einem bestimmten Tag auf einen anderen bestimmten Tag erfolgt. Wird hierbei vom Kalenderjahr abgewichen, ist das Einverständnis des Finanzamtes notwendig. Das Wirtschaftsjahr bezieht sich regelmäßig auf folgenden zwölfmonatigen Zeitraum (Abbildung W-8).
Abb. W-8: Wirtschaftsjahr (Kalenderjahr ist immer zu bestimmen)
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