Wirtschaftsausschuss

Wirtschaftsausschuss

Gremium der Arbeitnehmervertreter in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht und vom Betriebsrat bestimmt wird. Mindestens ein Mitglied muss dem Betriebsrat angehören. Ziel ist die Gewährleistung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsführung und Betriebsrat. Die Betriebsführung ist verpflichtet gem. § 106 BetrVG, im Wirtschaftsausschuss hinsichtlich der finanziellen, Produktions- und Absatzlage sowie beabsichtigten Stilllegungen, Verlegungen oder Zusammenschlüssen zu informieren.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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