Geschäftsführung
Geschäftsführung - Definition
Von den Eigentümern eines Betriebes bestelltes Führungsorgan (Manager). Das Recht bzw. die Pflicht zur Geschäftsführung ist abhängig von der Rechtsform des Betriebes. Die Mehrzahl der deutschen Betriebe sind derzeit noch Eigentümer-Unternehmen, d. h. sie werden von den Eigentümern selbst geführt (Betriebsgröße, optimale). Typische Beispiele von Geschäftsführungsunternehmen sind die Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH), bei denen der Vorstand die Geschäftsführung übernimmt. Zu unterscheiden von der Geschäftsführung (Leitungsbefugnis) ist die Befugnis der Vertretung.
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.