Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag - Definition

Die eine Gesellschaft schaffende vertragliche Rechtsgrundlage. Für Offene Handelsgesellschaften (OHG) sowie stille Gesellschaften (StG) ist ein Gesellschaftsvertrag eine Gründungsvoraussetzung, jedoch nicht an eine bestimmte Form gebunden. Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss er dagegen Firma, Sitz, Gegenstand der Gesellschaft, Höhe des Stammkapitals und der einzelnen Einlagen enthalten sowie notariell beurkundet und zur Eintragung ins Handelsregister vorgelegt werden.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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