Geschäftsanteil

Geschäftsanteil - Definition

(1) Bei Genossenschaften: Betrag, bis zu dem sich die einzelnen Genossen mit Einlagen beteiligen können. Der darauf eingezahlte Betrag stellt das Geschäftsguthaben dar.

(2) Bei der GmbH: Betrag, der von einem Gesellschafter auf das übernommene Stammkapital eingezahlt wurde.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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