Einkommensteuertarif
Einkommensteuertarif - Definition
Mathematische Beziehung des Steuersatzes, der auf die Steuerbemessungsgrundlage Y anzuwenden ist und den Steuerbetrag S ergibt. Der Tarif ist in fünf Tarifzonen eingeteilt, d. h. je nachdem, in welcher Zone das zu versteuernde Einkommen liegt, wird ein anderer Tarifteil angewendet (Abbildung E-2). Die Einkommensteuerbetragskurve ist eine Parabel, die bei einem Einkommen von 52 882/105 764 € in die an diesem Punkt anliegende Gerade mündet.
Neben diesem allgemeinen Einkommensteuertarif gibt es für gewerbliche Einkünfte noch eine Besonderheit. Von der Einkommensteuerschuld können Steuerpflichtige mit gewerblichen Einkünften das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrages abziehen. Zudem kann für nicht entnommene Gewinne eine Steuervergünstigung in Anspruch genommen werden. Der Steuersatz reduziert sich auf 28,25 %. Bei späterer Entnahme der Gewinne sind diese mit 25 % nachzuversteuern.
Abb. E-2: Verlauf der Einkommensteuertariffunktion
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