Finanzbehörde
Finanzbehörde - Definition
Im Gesetz über die Finanzverwaltung geregelter Aufbau der für die Besteuerung zuständigen Behörden. Demnach werden Bundesfinanzbehörden und Landesfinanzbehörden unterschieden. Innerhalb dieser Gruppen ergibt sich gemäß Abb. F-2 folgender Aufbau:
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Finanzebehörde (Abb. F-2)
Doppelzuordnung der Oberfinanzdirektionen
Auffallend ist die Doppelzuordnung der Oberfinanzdirektionen. Das hängt damit zusammen, dass die Länder zum Teil für Bundessteuern die Verwaltung übernehmen.
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