Freigrenze

Freigrenze - Definition

Im Gegensatz zum Freibetrag gewährt die Freigrenze in nachgewiesener Höhe und maximal bis zu ihrer gesetzlich fixierten Höhe Freistellung von der Besteuerung. Wird die Freigrenze überschritten, entfällt ein Abzugsbetrag ganz. Die Steuerbemessungsgrundlage wird in voller Höhe der Besteuerung unterworfen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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