Bundesrechnungshof BRH

Bundesrechnungshof BRH - Definition

Oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn. Als unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Der BRH prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sowie öffentlicher Haushalte und Unternehmen. Sie ist gegenüber der Regierung autonom und kann Zeit und Arbeit ihrer Prüfung selbst bestimmen.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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