Gold & Steuern

Gold glänzt auch für den Fiskus

19.08.11 12:00 Uhr

Die Staatsschuldenkrisen und Sorgen vor einer Geldentwertung treiben die Anleger immer stärker in Goldinvestments. Experte Michael Bormann erklärt die steuerlichen Aspekte bei Anlagen in Gold.

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Rohstoffe

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von Michael, Bormann, Gastautor von Euro am Sonntag

Abhängig davon, ob es sich um physisches Gold, An­leihen, Zertifikate, Fonds oder Aktien handelt, werden rea­lisierte Gewinne aus Goldinvestments mit Steuersätzen von null bis 48 Prozent belegt. Entsprechend unterschiedlich fallen die Nachsteuerrenditen aus, selbst wenn die Wertentwicklung der verschiede­nen Investments identisch ist.

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In Deutschland erfreuen sich Münzen und Barren, also sogenanntes Anlagegold, hoher Beliebtheit. Zum einen bieten physische Goldinvestments das höchste Maß an Sicherheit. Im Gegensatz zu Zertifikaten oder Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen) gibt es keinen Emittenten, der pleitegehen kann. Zum anderen ist bei Anlagegold, im Unterschied zu Goldminen­aktien, die Gefahr ausgeschlossen, dass Missmanagement oder steigende Kosten für Energie und Löhne die Wertentwicklung des Investments verhageln.

Vor allem aber gilt: Gewinne, die mit Münzen oder Barren aus Gold erzielt werden, sind steuerfrei. Denn Anlagegold gilt als Sachwert. Mit Münzen und Barren realisierte Gewinne unterliegen somit nicht der Abgeltung- sondern der Einkommensteuer. Dies bedeutet, dass sie nach einer Haltefrist von zwölf Monaten von der Steuer befreit sind. Werden Gewinne vorher realisiert, greift der Fiskus mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu. Je nach Einkommen kann sich dieser inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf bis zu 48 Prozent summieren. Bei Goldmünzen und -barren fällt zudem auch keine Mehrwertsteuer an.


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Allerdings ist der Kauf von Anlagegold etwas teurer als der von anderen Edelmetallinvestments. Das Aufgeld beläuft sich bei gängigen Prägungen wie dem Krügerrand oder bei Barren von Heraeus bei einer Stückelungen von einer Feinunze (31,1 Gramm) auf circa vier Prozent des Spotpreises. Beim Kauf kleinerer Stückelungen fällt prozentual betrachtet ein etwas höheres, bei größeren Einheiten ein prozentual geringeres Aufgeld an. Außerdem stellt sich die Frage der Lagerung. Die Kosten für die Miete eines Schließfachs oder für den Einbau eines Tresors sind steuerlich leider nicht absetzbar. Die einfache Lagerung und die niedrigen Erwerbskosten machten binnen kürzester Zeit sogenanntes Xetra-Gold ausgesprochen populär. Dabei handelt es sich um eine Anleihe. Als Emittent fungiert die Deutsche Börse Commodities GmbH. Ein Anteil Xetra-Gold entspricht dem Wert von einem Gramm Gold in Euro. Wie eine Aktie kann das Papier unkompliziert an der Börse ge- und verkauft werden.

Rechtliche Lage bei
Xetra-Gold ungeklärt

Da Xetra-Gold einen Lieferanspruch auf das entsprechende physische Gold verbrieft, gingen Anleger anfangs davon aus, dass es steuerlich wie Münzen oder Barren behandelt wird. Der Fiskus sieht dies allerdings anders. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums unterliegen Gewinne, die mit Xetra-Gold erzielt werden, der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Insgesamt summiert sich die steuerliche Belastung realisierter Kursgewinne auf bis zu 28,625 Prozent. Zwar prüft die Deutsche Börse Commodities gegen den entsprechenden Anwendungserlass rechtliche Schritte. Bis die Lage eindeutig geklärt ist, sollten Anleger aber sicherheitshalber beim Kauf von Xetra-Gold die Abgeltungsteuer (plus Soli und Kirchensteuer) bei ihren Rendite­er­war­tungen mit einkalkulieren.

Unstrittig ist dagegen die Besteuerung von Gewinnen, die mit Aktien von Goldminengesellschaf­ten oder mit Fonds und Zertifikaten erzielt werden. Hier erhebt der Fiskus die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent sowie Soli und Kirchensteuer. Das Finanzamt streicht somit bis zu 28,625 Prozent ein – unabhängig davon, wie lang die Papiere gehalten wurden.

Eine Aktie, ein Fonds oder ein Zertifikat und wahrscheinlich auch Xetra-Gold müssen sich also deutlich besser entwickeln als Münzen oder Barren, um nach Steuern dieselbe Nettorendite zu liefern. Dies relativiert die Kosten für ein Schließfach erheblich.

zur Person:

Michael Bormann, Gründungspartner
von bdp Bormann Demant & Partner

Der Steuerberater und ­promovierte Betriebswirt Bormann ist insbesondere auf die Themen Kapitalbeschaffung, M & A sowie Sanierung spezialisiert.
Bdp beschäftigt insgesamt rund 100 Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Mit­arbeiter. Die Sozietät ist bundesweit tätig.

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