Euro am Sonntag

Lebensversicherungen: Was alte und neue Kunden jetzt tun können

23.01.16 03:00 Uhr

Lebensversicherungen: Was alte und neue Kunden jetzt tun können | finanzen.net

Erstmals ist die Überschussbeteiligung im Schnitt unter drei Prozent gerutscht. €uro am Sonntag zeigt, woran das liegt, bei welchen Anbietern noch einiges zu holen ist.

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von Martin Reim, Euro am Sonntag

Eine Zeit lang sah es so aus, als würde die Branche die Drei vor dem Komma halten können. Marktführer Allianz gab Anfang Dezember bekannt, dass er Neukunden bei Lebensversicherungen eine laufende Verzinsung von 3,1 Prozent für 2016 bietet. Mittlerweile haben fast alle Konkurrenten ihre Zahlen veröffentlicht. Nun ist klar: Erstmals in der Geschichte der deutschen Lebensversicherung ist die durchschnittliche Rendite unter drei Prozent gerutscht. Es ist ein weiteres Kapitel des langen Niedergangs. Im Jahr 2003 war die Fünf vor dem Komma gefallen, 2011 die Vier.



Die aktuelle Auswertung von €uro am Sonntag umfasst 64 Unternehmen und damit fast den kompletten Markt (siehe Tabelle unten). Gesamtergebnis: Die Kunden erhalten so wenig wie nie zuvor. Im Schnitt sind es 2,84 Prozent, im Vorjahr gab es noch 3,17 Prozent. Auch das war schon ein Rekordtief. Kein einziger Lebensversicherer hat seine Ausschüttung erhöht, gerade mal vier haben sie konstant gehalten (Alte Leipziger Ergo, Ergo Direkt, VGH Provinzial Hannover). Am stärksten nach unten ging es bei HanseMerkur24 (minus 0,8 Prozentpunkte), gefolgt von Swiss Life (minus 0,75 Prozentpunkte) und Generali (minus 0,65 Prozentpunkte).

Hintergrund der Talfahrt: Weil sie jedes Jahr zumindest den Garantiezins erwirtschaften muss, investiert die Assekuranz den Großteil des Kundengelds in Anleihen. Deren Renditen sinken jedoch kontinuierlich und haben auch 2015 immer neue Rekordtiefs markiert.


Verschärft wird die Lage durch die Tatsache, dass für ältere Verträge teilweise hohe Garantiezinsen gelten. So bekommt derjenige zumeist vier Prozent, der seinen Vertrag zwischen Mitte 1994 und Mitte 2000 abgeschlossen hat. Um diese Ausschüttungen auch langfristig zahlen zu können, müssen die Versicherer eine Zinszusatzreserve bilden. Sie wächst stetig und schmälert das ohnehin schon schrumpfende Guthaben der Neukunden. Umgekehrt bedeuten die mageren Ergebnisse der Kapitalanlage für viele Altkunden, dass nicht mehr als der Garantiezins drin ist.

Besonders relevant ist dies bei An­bietern, die kein Neugeschäft mehr betreiben - namentlich Victoria, Bayerische Beamten, Heidelberger und Protektor (Letztere hatte 2002 die Verträge der pleitegegangenen Mannheimer Versicherung übernommen). Der HDI, der die frühere Gerling Lebensversicherung gekauft hatte, bietet seit Jahresbeginn keine konventionellen Policen mehr an und hat mit dieser Begründung keine Verzinsung genannt. Ohne Begründung verweigerten folgende Versicherer die Auskunft: Münchener Verein, Süddeutsche und WWK.

Auch für neuartige Produkte wichtig

Generell ist wichtig: Die genannte ­laufende Verzinsung gilt für neu ab­geschlossene, ungeförderte Kapital­lebens- und private Rentenversicherungen mit dem aktuellen Garantiezins von jährlich 1,25 Prozent und laufender Beitragszahlung. Falls eines dieser Kriterien nicht zutrifft, kann ein anderer Wert herauskommen. Hier lohnt sich der Blick auf die sogenannte Standmitteilung, welche die Versicherer jährlich versenden.


Gleichzeitig dient die laufende Ver­zinsung als Basisrendite für eine Reihe neuartiger Angebote, die ohne Garantiezins auskommen. So zahlt die Allianz bei ihrer Produktlinie "Perspektive" für 2016 aktuell einen Aufschlag von 0,3 Prozentpunkten auf die übliche Verzin­sung. Im Gegenzug ist bei dieser Police zu Beginn der Rentenphase lediglich garantiert, dass die Prämien erhalten sind. Andere Anbieter haben ähnliche Offerten aufgelegt, etwa die Württembergische ("Rente Extra") und die Versicherungskammer Bayern über ihre Tochter Bayern-Versicherung ("Rente Plus").

Auch für sogenannte Indexpolicen ist die laufende Verzinsung wichtig. Bei den meisten dieser Verträge kann der Kunde jährlich wählen, ob und in welchem Umfang er in den folgenden zwölf Monaten an der Entwicklung eines Index partizipieren will. Basis dieses Investments ist die Überschussbeteiligung. Alternativ kann er teilweise oder komplett eine Überschussbeteiligung wie bei klassischen Policen erhalten. Bei einem Test von €uro am Sonntag schnitten folgende Angebote am besten ab: "Indexselect" der Allianz, "DAX-Rente" der Nürnberger und "Klassik Modern" des Volkswohl Bundes.

Weiterhin zu beachten: Sämtliche Prozentzahlen zeigen die sogenannte laufende Verzinsung und beziehen sich auf den Sparanteil, also Einzahlungen plus eventuell aufgelaufene Gewinne minus Kosten. Nach groben Schätzungen beträgt dieser Anteil - je nach Anbieter, Laufzeit und Vertragstyp - nur rund 75 bis 90 Prozent der Beiträge. Die laufende Verzinsung wird manchmal auch als Überschussbeteiligung bezeichnet. Sie ist, einmal definiert, für dieses Jahr verbindlich. Bei allen An­bietern kommen noch unverbindliche Zusagen hinzu, etwa die sogenannten Schlussüberschussanteile.

Für Kontrakte, die in einem bestimmten Jahr auslaufen, gibt es außerdem bei einigen Versicherern eine Mindestbe­teiligung an den Bewertungsreserven. Diese entstehen, wenn Investments über ihrem Kaufpreis notieren. Allerdings gilt seit 2014 ein neues Gesetz, das die Ausschüttung dieser Reserven stark einschränkt.

Zurück zur Statistik: Ganz vorn liegt der kleine Berliner Anbieter Ideal (3,70 Prozent), gefolgt von Mylife und der Neuen Bayerischen Beamten mit jeweils 3,30 Prozent. Besonders knausrig sind HanseMerkur24, Swiss Life und Generali mit jeweils lediglich 2,25 Prozent.

Nun sind selbst die Zahlen der Nachzügler in heutigen Zeiten hervorragende Werte, auch wenn sie sich nur auf den Sparanteil beziehen. Selbst bei den besten Anbietern von Festgeld mit einem Jahr Laufzeit sind gerade mal 1,4 Prozent zu holen. Bei Tagesgeld gibt es noch weniger. Sollte man also derzeit eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abschließen?

Zusatzreserve belastet

Eher nicht. Hauptgrund ist die Zinszusatzreserve, die immer weiter steigen und die Renditen für Neuverträge auf Jahre belasten wird. Zudem legt man sich mit solchen Kontrakten extrem lange fest, Kündigungen sind verlustreich. Attraktiv sind allenfalls die staatlich geförderten Verträge - wegen teilweise ansehnlicher Subventionen, falls die persönliche Situation zur Förderart passt. Das Wirtschaftsmagazin €uro, Schwesterzeitschrift von €uro am Sonntag, hat kürzlich die besten Anbieter herausgesucht (allerdings noch auf Basis der zumeist höheren Überschussbeteiligungen für 2015). Ergebnisse für Riester-Rentenversicherungen: HanseMerkur24, HUK24 und Targo. Rürup- Policen: Europa, Cosmos Direkt und HUK24. Direktversicherungen in der betrieblichen Altersvorsorge: Europa, Cosmos Direkt und HUK-Coburg.

Überlegenswert sind außerdem Renten gegen Einmalzahlung - für all jene Kunden, die eine größere Summe auf einen Schlag investieren und in Auszahlungen verwandeln wollen, die garantiert bis ans Lebensende reichen. Allerdings ist bei solchen Policen die Überschussbeteiligung manchmal niedriger als bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung. Empfehlenswerte Anbieter sind Ergo Direkt, Europa und Hannoversche.

Wer dennoch eine ungeförderte ­Police abschließen will, sollte die Anbieter penibel auswählen, beispielsweise anhand historischer Renditen. Laut einer Auswertung des Branchendiensts "Map-Report" liegen bei Policen mit zwölf Jahren Laufzeit Debeka, WGV Provinzial Hannover und Interrisk vorn. Bei 20 Jahren und 30 Jahren sind es Europa, Debeka und Cosmos Direkt.

Sollte man seine vorhandene Police kündigen? Das ist nicht immer der beste Weg - vor allem, wenn die Police schon lange läuft. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Versicherungsmathematiker auf seinen Vertrag schauen lassen. Das kostet rund 150 Euro Honorar die Stunde, kann aber vor noch teureren Fehlern bewahren. Für Mitglieder des Bundes der Versicherten ist dieser Service gratis, allerdings kostet eine Mitgliedschaft jährlich 60 Euro plus eine Aufnahmegebühr von acht Euro. Einen kostenlosen Rechner gibt es im Internet unter bundderversicherten.de/Lebensversicherung/Ausstieg-aus-KLV.

Wer nach der Begutachtung - oder von sich aus - beschließt, nicht zu kündigen, dem bleiben diese Alternativen:

1. Vertrag rückabwickeln Diese Möglichkeit hat sich erst vor Kurzem durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs ergeben.

2. Vertrag beitragsfrei stellen Sie zahlen keine Beiträge mehr, der Vertrag bleibt jedoch bestehen. Und das, was bislang angespart wurde, wird weiter verzinst. Vorsicht: Ein an den Vertrag gekoppelter Berufsunfähigkeitsschutz (in Form einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) entfällt in diesem Fall.

3. Teilkündigung Sie reduzieren Ihren Beitrag und damit auch den Versicherungsschutz. Der Vertrag wird aber auf einem deutlich höheren Niveau als bei einer kompletten Beitragsfreistellung weitergeführt.

4. Vertrag billiger machen Zahlen Sie jährlich statt monatlich. Das spart den sogenannten Ratenzuschlag. Kündigen Sie eine eventuelle Unfalltod-Zusatz­versicherung, das führt bei gleichen Beiträgen zu höherer Auszahlung im Erlebensfall. Stoppen Sie die Dynamisierung, denn bei jedem neuen Schritt nach oben sind zusätzliche Abschlusskosten fällig.

5. Vertrag beleihen Bei Policendarlehen dient die Lebensversicherung als Sicherheit für einen Kredit. Die Kreditsumme errechnet sich aus dem sogenannten Rückkaufswert - also jenem Betrag, zu dem der Versicherer die Police zurücknehmen muss, wenn der Kunde die Lebensversicherung kündigt. Das Darlehen sollte man zumeist nicht über den Versicherer abschließen, sondern über spezialisierte Finanzdienstleister. Das zeigte eine Untersuchung der FMH Finanzberatung vor einigen Monaten (€uro am Sonntag 34/15). So verlangten bei einer Kreditsumme von 5000 Euro 41 der befragten 42 Lebensversicherer höhere Zinsen als der günstigste branchenfremde Anbieter LV Kredit. Aktuell berechnet LV Kredit effektiv mindestens 3,74 Prozent pro Jahr.

6. Im Zweitmarkt verkaufen Einige unabhängige Finanzdienstleister übernehmen Policen zu einem höheren Preis, als ihn die Versicherer selbst bieten. So ist ein Aufschlag von drei bis acht Prozent auf den sogenannten Rückkaufswert durchaus realistisch. Doch Achtung: Hier tummeln sich viele unseriöse Anbieter. Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) hat unter bvzl.de eine Reihe von Kriterien aufgestellt, anhand derer seriöse Anbieter zu erkennen sind.

Glossar

Überschussbeteiligung: Der Begriff ist mehrdeutig. Im Text wird er synonym mit "laufender Verzin­sung" verwendet und zeigt jene Rendite, die - für ein bestimmtes Jahr definiert - verbindlich ist. Die Zahl bezieht sich auf den sogenannten Sparanteil, also Einzahlungen plus eventuell aufgelaufene Gewinne minus Kosten.

Fehler im Vertrag

So legen Sie Widerspruch ein

Die Rendite von Kapitallebens- und privaten Rentenpolicen ist auf einen historisch niedrigen Stand gefallen. Viele Kunden überlegen daher, ihre Verträge zu kündigen. Aber Achtung! Vor einem solchen Schritt kann es sich lohnen, die Vertragsunterlagen genau anzusehen. Denn in einigen Fällen ist es möglich, den Kontrakt rückgängig zu machen. Das bringt üblicherweise wesentlich mehr Geld als eine Kündigung. Und selbst wer schon gekündigt hat, kann nachträglich Widerspruch einlegen und versuchen, eine Rückabwicklung zu erreichen.

Theoretisch kann solch ein Vorgehen bei allen Policen sinnvoll sein, die zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 geschlossen wurden. Das ergibt sich aus einigen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) aus der letzten Zeit (beispielsweise Az. IV ZR 384/14). Ansatzpunkt ist zumeist die sogenannte Widerspruchsbelehrung. Sie ist üblicherweise Teil der Unterlagen und nur einige Zeilen lang. Hier kann aber sehr viel unkorrekt sein, denn es gelten laut Gesetz äußerst strenge Vorschriften.

Laien können allerdings kaum beurteilen, was Sache ist und ob sich ein nachträglicher Widerspruch lohnt. Folgende Stellen können helfen: Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh.de) untersucht den Vertrag für 70 Euro, wenn die Unterlagen in Kopie vorliegen. Die Bearbeitung kann allerdings lange dauern. Der Bund der Versicherten (bundderversicherten.de) prüft die Unterlagen für Mitglieder kostenlos. Die Mitgliedsgebühr beträgt 60 Euro pro Jahr, die Aufnahmegebühr acht Euro.

Versicherungsberater (Liste unter bvvb.de) können ebenfalls helfen. Sie kommen ohne Provisionen von Versicherern aus und sind entsprechend unabhängig. Anwälte für Versicherungsrecht sind eine weitere kostenpflichtige Alternative (anwaltauskunft.de/anwaltssuche).

Für mögliche Rückzahlungen bilden sich gerade erst Leitlinien durch diverse Urteile unterer Instanzen und des BGH. Grundsätzlich gilt, dass die Versicherung die eingezahlten Prämien zuzüglich Nutzungszinsen zurückzugeben hat. Im Gegenzug muss sich der Kunde den in der Zwischenzeit gewährten Versicherungsschutz anrechnen lassen - bei einer Kapitallebensversicherung etwa die Prämien für den Todesfall. Laut BGH darf der Versicherer die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht behalten.

Im Überblick: Welcher Versicherer wie viel Überschussbeteiligung zahlt (pdf)

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