Eine private Rentenversicherung bietet nicht nur Sicherheit im Alter, sondern auch interessante steuerliche Vorteile. Je nach Vertragsart und Auszahlungsform können unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen. Es gibt Möglichkeiten, steuerliche Vorteile sowohl während der Ansparphase als auch bei der Auszahlung zu nutzen. Eine frühzeitige Planung und ein Überblick über die verschiedenen steuerlichen Aspekte helfen dabei, die Altersvorsorge effizient und langfristig vorteilhaft zu gestalten. Das Wichtigste in Kürze erfahren Sie direkt zu Beginn.
Eine private Rentenversicherung ist ein Instrument der Altersvorsorge, das darauf abzielt, Einkommenslücken im Ruhestand zu schließen und den Lebensstandard langfristig zu sichern. Sie funktioniert ähnlich wie ein Sparplan: Versicherte zahlen regelmäßig Beiträge ein und ab einem festgelegten Zeitpunkt erhalten sie eine monatliche Rente.
Vor dem Hintergrund der sinkenden Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt die private Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung. Der demografische Wandel führt zu einer steigenden Zahl an Rentnern, während die Anzahl der Beitragszahler abnimmt – eine Entwicklung, die zu Versorgungslücken führen kann, welche durch eine private Rentenversicherung ausgeglichen werden sollen.
Ein bedeutender Vorteil der privaten Rentenversicherung liegt in der lebenslangen Rentenzahlung. Unabhängig von der Lebensdauer des Versicherten erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Rente bis zum Lebensende. Die Rentenhöhe hängt dabei von Faktoren wie der Beitragshöhe, der Laufzeit und den gewählten Vertragskonditionen ab.
Versicherte haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Varianten der privaten Rentenversicherung zu wählen. Dazu zählen klassische Modelle mit garantierter Verzinsung sowie fondsgebundene Modelle, bei denen die Beiträge in Kapitalanlagen investiert werden. Darüber hinaus gibt es Mischformen, die klassische und fondsgebundene Elemente kombinieren.
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Private Rentenversicherungen lassen sich in verschiedene Typen unterteilen, die je nach persönlicher Präferenz und Risikobereitschaft unterschiedliche Merkmale und Vorteile bieten. Die wichtigsten Arten sind:
Die klassische Rentenversicherung zeichnet sich durch eine garantierte Verzinsung während der Ansparphase sowie eine festgelegte Mindestrente im Ruhestand aus. Diese Form der Altersvorsorge bietet ein hohes Maß an Sicherheit, da die eingezahlten Beiträge und die daraus resultierende Rente garantiert sind. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung eine stabile Rente erhalten.
Allerdings geht diese Sicherheit zulasten der Rendite. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die Renditeaussichten bei klassischen Rentenversicherungen begrenzt. Der maximal zulässige Garantiezins liegt aktuell bei lediglich 0,25 Prozent, was bedeutet, dass die Ertragschancen bei dieser Anlageform relativ gering ausfallen. Auch bieten viele Versicherer nur eine geringe Mindestverzinsung an, wodurch das potenzielle Wachstum des angesparten Kapitals weiter eingeschränkt wird.
Die klassische Rentenversicherung wird in der Auszahlungsphase nach dem Ertragsanteil besteuert. Dabei ist nur ein Teil der Rentenzahlungen steuerpflichtig, abhängig vom Alter des Versicherten bei Rentenbeginn.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden die eingezahlten Beiträge in Investmentfonds investiert, wodurch höhere Renditechancen bestehen. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung gibt es bei dieser Variante keine feste Verzinsung oder garantierte Rentenhöhe, was bedeutet, dass das gesamte Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Die Rentenhöhe hängt direkt von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab – steigen die Kurse, profitiert der Versicherte von einer höheren Rente; sinken sie, fällt die Rente entsprechend geringer aus.
Durch die breite Auswahl an Fonds – von Aktienfonds über Anleihenfonds bis hin zu Mischfonds – kann der Versicherungsnehmer die Anlagestrategie auf seine persönliche Risikobereitschaft und Renditeerwartung abstimmen.
Die fondsgebundene Rentenversicherung unterliegt ebenfalls wie die klassische Rentenversicherung der Ertragsanteilsbesteuerung. Da die Beiträge in Investmentfonds angelegt werden, hängt die Höhe des steuerpflichtigen Anteils von der Entwicklung der Fonds ab. Wie bei der klassischen Rentenversicherung ist auch hier der steuerpflichtige Anteil vom Alter des Rentenbeginns abhängig. Somit bleibt ein großer Teil der ausgezahlten Rente steuerfrei.
Die Basisrente, auch als Rürup-Rente bezeichnet, richtet sich insbesondere an Selbstständige und Freiberufler, die keinen Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung haben oder ihre Altersvorsorge ergänzen möchten. Sie basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckung: Die eingezahlten Beiträge werden angespart und im Ruhestand in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt.
Ein wesentlicher Vorteil der Basisrente liegt in den steuerlichen Vorteilen während der Ansparphase. Beiträge zur Rürup-Rente können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann.
Ein weiteres Merkmal der Basisrente ist die lebenslange Rentenzahlung, die eine sichere Einkommensquelle im Alter gewährleistet. Anders als bei der Riester-Rente oder anderen Formen der privaten Altersvorsorge ist keine einmalige Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn möglich; die Leistungen erfolgen ausschließlich in Form einer monatlichen Rente. Dies gewährleistet eine planbare und kontinuierliche finanzielle Absicherung im Ruhestand.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorgeform, die seit 2002 existiert. Sie wurde eingeführt, um die durch das sinkende Rentenniveau entstandene Versorgungslücke zu schließen. Riester-Verträge richten sich insbesondere an Arbeitnehmer, Beamte und Familien, die durch regelmäßige Beiträge und staatliche Zulagen – wie die Grundzulage von 175 Euro jährlich und Kinderzulagen von 185 Euro – zusätzlich für das Alter vorsorgen können. Diese Zulagen fließen direkt in den Vertrag ein und erhöhen das angesparte Kapital.
Ein besonderer Vorteil der Riester-Rente liegt in den steuerlichen Begünstigungen. Versicherte können ihre Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen.
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Bei einer privaten Rentenversicherung sind verschiedene Aspekte zu beachten, um die Steuerlast möglichst gering zu halten und von Steuervorteilen zu profitieren.
In der Ansparphase der privaten Rentenversicherung sind die Beiträge grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Dies gilt nach § 10 EStG und betrifft Verträge, die nach 2005 abgeschlossen wurden. Dabei müssen die Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen erfolgen, sodass in dieser Phase keine Steuerentlastung möglich ist. Einzige Ausnahme sind ältere Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bei denen unter Umständen eine steuerliche Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben erfolgen kann.
Während der Ansparphase profitiert der Versicherungsnehmer jedoch von der steuerfreien Ansammlung des Kapitals. Das bedeutet, dass die während dieser Zeit erwirtschafteten Zinsen und Erträge nicht versteuert werden müssen. Dies führt zu einem Zinseszinseffekt, der das angesparte Kapital bis zum Renteneintritt wachsen lässt. Allerdings entfällt in der Ansparphase jegliche Möglichkeit, die eingezahlten Beträge steuerlich abzusetzen, was die private Rentenversicherung von anderen geförderten Modellen wie der Rürup– oder Riester-Rente unterscheidet.
In der Auszahlungsphase kommt die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung gemäß § 22 EStG zur Anwendung. Dabei muss nur ein Teil der ausgezahlten Rente versteuert werden. Dieser Ertragsanteil ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn – je später die Rente beginnt, desto niedriger der steuerpflichtige Anteil. So sind beispielsweise bei einem Rentenbeginn ab 63 Jahren 20 Prozent der Rente steuerpflichtig, während der Rest steuerfrei bleibt.
Zusätzlich entfällt in der Auszahlungsphase die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, was die finanzielle Belastung für Rentner weiter reduziert. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Ruhestand voll steuerpflichtig ist, bietet die private Rentenversicherung somit eine deutlich geringere Steuerbelastung im Alter. Dies macht sie zu einer attraktiven Option für eine langfristig planbare Altersvorsorge.
Rentner haben Anspruch auf einen Grundfreibetrag, der im Jahr 2024 für Alleinstehende bei 11.784 Euro pro Jahr liegt und im Jahr 2025 auf 12.084 Euro steigt. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag übersteigt, müssen Steuern gezahlt werden. Verheiratete Paare profitieren von einem doppelt so hohen Freibetrag, was ihre steuerliche Belastung verringern kann.
Die steuerliche Behandlung von privaten Rentenversicherungen ist im Vergleich zur gesetzlichen Rente komplexer und von vielen individuellen Faktoren abhängig. Dazu zählen der Zeitpunkt des Rentenbeginns, die Vertragslaufzeit sowie die gewählte Auszahlungsform. Diese Variablen beeinflussen, in welchem Umfang die Rentenleistungen versteuert werden müssen.
Der Staat bietet diverse Möglichkeiten, die private Altersvorsorge steuerlich zu fördern. Diese Anreize sollen dazu beitragen, dass Menschen frühzeitig für ihren Ruhestand vorsorgen und so potenzielle Rentenlücken schließen können.
Die Riester-Rente ist eine geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die durch attraktive steuerliche Vorteile und staatliche Zulagen unterstützt wird. Versicherte erhalten eine Grundzulage von jährlich 175 Euro pro Person. Zusätzlich wird eine Kinderzulage gewährt, die 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder beträgt. Diese Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag eingezahlt und erhöhen so das angesparte Kapital.
Ein besonderer Anreiz für junge Sparer ist der Berufseinsteigerbonus: Wer vor dem 25. Lebensjahr einen Riester-Vertrag abschließt, erhält einmalig eine zusätzliche Zulage in Höhe von 200 Euro. Dies soll junge Menschen motivieren, frühzeitig mit der Altersvorsorge zu beginnen.
Neben den Zulagen können die Beiträge zur Riester-Rente auch als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Der maximale absetzbare Betrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr. Das Finanzamt prüft dabei automatisch, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulagen für den Versicherten finanziell günstiger sind, und berücksichtigt dies entsprechend bei der Steuerveranlagung.
Die Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, bietet insbesondere Selbstständigen eine attraktive Möglichkeit zur Altersvorsorge, da sie auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung basiert. Das bedeutet, dass die Beiträge während der Ansparphase steuerlich absetzbar sind, während die Rentenzahlungen im Ruhestand versteuert werden müssen.
Im Jahr 2024 können Versicherte bis zu 27.566 Euro an Beiträgen als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dieser Betrag wird vollständig berücksichtigt, was zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerlast während der Erwerbsphase führt. Die steuerliche Förderung macht die Basisrente besonders interessant für Besserverdiener, die hohe Beiträge leisten können.
Bei der späteren Besteuerung der Rentenzahlungen hängt der steuerpflichtige Anteil vom Jahr des Rentenbeginns ab. Für Rentenbeginn im Jahr 2024 beträgt der steuerpflichtige Anteil 83 Prozent und steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis er im Jahr 2058 schließlich 100 Prozent erreicht. Diese nachgelagerte Besteuerung stellt sicher, dass im Ruhestand zunächst nur ein Teil der Rente versteuert werden muss, was insbesondere bei geringeren Einkünften im Alter zu einer Entlastung führen kann.
Neben der Riester- und Rürup-Rente gibt es weitere Möglichkeiten, von staatlichen Förderungen für die private Altersvorsorge zu profitieren. Eine davon ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV), bei der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei in ihre Altersvorsorge einzuzahlen. Der steuerfreie Höchstbetrag liegt derzeit bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Diese Art der Vorsorge bietet neben der Steuerersparnis auch Sozialabgabenersparnisse, was sie besonders attraktiv macht.
Auch bei einer privaten Rentenversicherung ohne spezielle Förderung lassen sich steuerliche Vorteile erzielen. Während der Ansparphase werden die Beiträge aus versteuertem Einkommen geleistet, aber bei der späteren Auszahlung muss nur der sogenannte Ertragsanteil der Rente versteuert werden. Dieser Anteil ist abhängig vom Alter des Versicherten bei Rentenbeginn. Beispielsweise sind bei einem Rentenbeginn ab 65 Jahren nur 18 Prozent der Rente steuerpflichtig, was zu einer relativ geringen Steuerlast im Ruhestand führt.
Um die steuerlichen Vorteile der privaten Rentenversicherung optimal zu nutzen, ist eine gezielte Planung wichtig. Die private Rentenversicherung kann helfen, die Rentenlücke – die Differenz zwischen dem letzten Erwerbseinkommen und der zu erwartenden Rente – zu schließen. Da das gesetzliche Rentenniveau im Jahr 2024 bei etwa 50 Prozent liegt, ist die gesetzliche Rente oft nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Eine private Vorsorge stellt daher eine sinnvolle Ergänzung dar.
Eine effektive Steueroptimierungsstrategie bei der Altersvorsorge ist die Nutzung staatlich geförderter Vorsorgemodelle wie der Riester-Rente und der Rürup-Rente, die erhebliche steuerliche Vorteile bieten.
Bei der Riester-Rente können jährlich Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro steuerlich abgesetzt werden. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner erhöht sich dieser Betrag auf bis zu 4.200 Euro pro Jahr, was eine doppelte steuerliche Förderung ermöglicht.
Die Rürup-Rente (Basisrente) bietet noch größere Absetzungsmöglichkeiten. Jährlich können bis zu 27.566 Euro als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich dieser Betrag sogar auf 55.131 Euro. Seit 2023 sind diese Rürup-Beiträge zu 100 Prozent absetzbar, was insbesondere für Selbstständige und gutverdienende Angestellte von großem Vorteil ist, um die Steuerlast zu senken.
Eine weitere Möglichkeit zur Steueroptimierung bietet die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Hier können bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West steuerfrei eingezahlt werden. Zusätzlich bleiben bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Diese Regelung reduziert die Steuer- und Sozialabgabenlast während der Erwerbsphase und sorgt gleichzeitig für eine solide Altersvorsorge.
Für Frührentner ist eine genaue Steuerplanung besonders wichtig, da der Einstieg in die Frührente maximal vier Jahre vor dem offiziellen Rentenbeginn möglich ist. Für jeden Monat, den die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird, reduziert sich der monatliche Rentenbetrag um 0,3 Prozent – bei vollen vier Jahren entspricht das einer Kürzung um 14,4 Prozent. Um diese Rentenlücke zu schließen, ist es sinnvoll, frühzeitig in eine fondsgebundene private Rentenversicherung zu investieren, die höhere Renditechancen bietet und somit das reduzierte Renteneinkommen kompensieren kann.
Eine längere Einzahlung in die Altersvorsorge ermöglicht es, von der nachgelagerten Besteuerung zu profitieren. Hierbei können die Beiträge in der Ansparphase von der Steuer abgesetzt werden, während die späteren Rentenzahlungen versteuert werden müssen. In vielen Fällen erweist sich diese Form der Besteuerung als vorteilhaft, da die steuerliche Belastung während der Erwerbsphase üblicherweise höher ist als im Ruhestand, wodurch sich auf Lebenszeit betrachtet eine günstigere Steuerlast ergibt.
Für Selbstständige mit hohem Steuersatz bietet die private Basisrente (Rürup-Rente) besondere Vorteile. Da die Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar sind, reduziert sich die Steuerlast während der Erwerbsphase erheblich. Dies macht die Basisrente zu einer flexiblen und attraktiven Möglichkeit, um langfristig vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Bei der Entscheidung für eine Auszahlungsform sollten auch die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt werden. Wenn die private Rentenversicherung als lebenslange Rente ausgezahlt wird, muss lediglich der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden. Dieser Anteil sinkt, je höher das Alter des Rentenbeginns ist. Bei einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr sind nur 22 Prozent der Jahresrente steuerpflichtig; ab dem 65. Lebensjahr sinkt dieser Anteil auf 18 Prozent, was die Steuerlast im Alter deutlich verringert.
Beginnen Sie rechtzeitig mit der privaten Altersvorsorge, um Ihre Rentenlücke zu schließen und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Nutzen Sie die Ertragsanteilsbesteuerung bei privaten Rentenversicherungen und achten Sie auf Sonderregelungen bei Kapitalauszahlungen.
Überlegen Sie, ob für Ihre Situation steuerlich geförderte Modelle wie die Rürup-Rente vorteilhafter sind.
Lassen Sie sich individuell beraten, um die beste Lösung für Ihre private Altersvorsorge zu finden.
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